Schweigepflichtsentbindung
Unter diesem Link können Sie das Formular für Ihre Schweigepflichtsentbindung herunterladen:
Wenn Sie wünschen, dass ich Kontakt zu einer VorbehandlerIn oder mitbehandelnden Arzt oder Ärztin oder anderen Person aufnehmen soll, dann muss mir eine von einem sorgeberechtigten Elternteil unterschriebene Schweigepflichtsentbindung vorliegen (als Mailanhang in PDF, per Fax oder Post gesendet).
Wenn das Kind/Jugendliche zum Erstkontakt von einer Nicht-Sorgebrechtigten Person begleitet wird (zB LebenspartnerIn eines Elternteils, Kindermädchen, ErzieherIn) senden Sie als Sorgeberechtigte bitte bis spätestens zum ersten Termin eine Schweigepflichtsentbindung mit.
Wozu eine Schweigepflichtsentbindung?
Im Rahmen der Abklärung, Therapie oder der Verlaufsbeobachtung kann ggf. ein Telefonat mit Vorbehandlern (zB. Kinderarzt, Psychotherapeut, Beratungsstelle) oder mit Menschen, die Ihr Kind auch in Gruppensituationen kennen (zB. Lehrkraft, Kindergärtnerin) wichtige Informationen liefern und unnötige Doppeldiagnostik vermeiden helfen. Schweigepflicht hat in der Praxis den gebührenden hohen Stellenwert. Das heißt, das Einholen von Informationen, auch von schriftlichen Vorbefunden, erfolgt nur, wenn Sie eine schriftliche Schweigepflichtsentbindung gegeben haben.
Vorbefunde anfordern
Mit diesem Vordruck können Sie Vorbefunde und Berichte von Ärzt*innen und anderen Vorbehandler*innen anfordern:
KJP F. Thierfelder Dorotheenstr. 137 22299 Hamburg T. 040-63675588 F. 040-63675589 office ( at ) kjp-kunst.de